Unsere Preise sind gestaffelt nach Pflegegrad und Form der Nutzung und liegen zwischen 32,50 EUR und 36,50 EUR pro Stunde. Sie können uns mit und ohne bestehenden Pflegegrad buchen.
Sofern Sie über einen Pflegegrad verfügen, werden unsere Rechnungen über die Pflegekasse im Rahmen der Entlastungsleistungen (1.500,00 EUR p.a.) oder der Verhinderungspflege (1.612,00 EUR p.a.) erstattet. Wir arbeiten mit allen Pflegekassen zusammen. Eine Direktabrechnung ist mit den meisten Pflegekassen möglich.
Aber auch Teile der Kurzzeitpflege (806,00 EUR p.a.) und der Pflegesachleistungen (289,60 EUR - 838,00 EUR pro Monat) können im Rahmen der Kombinationspflege umgewidmet und für die Bezahlung der individuellen Betreuungsleistungen genutzt werden. Insgesamt stehen Ihnen somit - je nach Pflegegrad - zwischen 3,5 und 24 Stunden pro Monat zur Nutzung zur Verfügung. Lassen Sie sich dazu gern von Frau Wichmann beraten.
HINWEIS:
Bis zum 30.06.2023 können Sie noch Ihre Ansprüche aus Entlastungsleistungen 2022 in Höhe von bis zu 1.500,00 EUR geltend machen.
Am 31.12.2023 verfallen Ihre Ansprüche aus der Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege 2023 in Höhe von 2.418,00 EUR. Das muss nicht sein. Rufen Sie uns einfach an.
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Sofern Sie privat - also über das Budget der Pflegekassen hinaus oder ohne Pflegegrad - buchen, können Sie diese Kosten i.d.R. als haushaltsnahe Dienstleistung im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen. Bitte lassen Sie sich hierzu im Vorfeld von Ihrem steuerlichen Berater informieren.
Dies gilt auch, wenn Sie als pflegender Angehöriger die Pflegekosten für einen Angehörigen übernehmen. Bis zu 20 Prozent von maximal 20.000 EUR, also 4.000 EUR, lassen sich hier einsparen.
* bei privater Nutzung zzgl. gesetzlicher MwSt.