Abrechnung & Preise:

Unsere Preise sind gestaffelt nach Pflegegrad und Form der Nutzung und liegen zwischen 34,00 und 36,50 EUR pro Stunde. 

Sie können uns mit und ohne bestehenden Pflegegrad buchen. 


Unser Firmenkonzept ist so aufgebaut, dass bei uns immer die Betreuung, Beratung und Begleitung im Vordergrund steht. 

Deshalb sind Sie bei uns richtig, wenn Sie sich nur eine Begleitung wünschen oder wenn Sie sich eine Kombination aus Betreuung & Hauswirtschaft (z.B. 50/50) vorstellen können. Reine Hauswirtschaft bieten wir nicht an. So tragen wir auch zur Zufriedenheit unserer Mitarbeiter bei.


In der Regel haben Sie eine/n feste/n BetreuerIn an Ihrer Seite. Bei größerem Umfang (ab 10 Stunden im Monat) auch ein Team aus 2 Betreuern.


Sofern Sie über einen Pflegegrad verfügen, werden unsere Rechnungen über die Pflegekasse im Rahmen der Entlastungsleistungen (1.500,00 EUR p.a.) oder der Verhinderungspflege (1.612,00 EUR p.a.) erstattet. 


Aber auch Teile der Kurzzeitpflege (806,00 EUR p.a.) und der Pflegesachleistungen (289,60 EUR - 838,00 EUR pro Monat) können im Rahmen der Kombinationspflege umgewidmet und für die Bezahlung der individuellen Betreuungsleistungen genutzt werden. 


Insgesamt stehen Ihnen somit - je nach Pflegegrad - zwischen 3,5 und 24 Stunden pro Monat zur Nutzung zur Verfügung. Lassen Sie sich dazu gern von Frau Wichmann beraten.  Wir arbeiten mit allen Pflegekassen zusammen. Eine Direktabrechnung ist mit den meisten Pflegekassen möglich.


HINWEIS:

Am 31.12.2024 verfallen Ihre Ansprüche aus der Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege 2024 in Höhe von 2.418,00 EUR. 

Das muss nicht sein. Rufen Sie uns einfach an.

Bis zum 30.06.2025 können Sie Ihre Ansprüche aus Entlastungsleistungen 2024 in Höhe von bis zu 1.500,00 EUR geltend machen. 

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Sofern Sie privat - also über das Budget der Pflegekassen hinaus oder ohne Pflegegrad - buchen, können Sie die Kosten für unsere Dienstleistung i.d.R. als haushaltsnahe Dienstleistung im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen. 

Bitte lassen Sie sich hierzu im Vorfeld von Ihrem steuerlichen Berater informieren.


Dies gilt auch, wenn Sie als pflegender Angehöriger die Pflegekosten für einen Angehörigen übernehmen. Bis zu 20 Prozent von maximal 20.000 EUR, also 4.000 EUR, lassen sich hier einsparen. 

 
 
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