Aktuelle Informationen für unsere Kunden  & Mitarbeiter:


Punkt 1:    

Haben Sie schon den Stand der Entlastungsleistungen per 31.12.2025 erfragt?   

Bis zum 30.06.2026 können Sie bis zu 1.572 EUR aus dem Vorjahr (2025) noch verbrauchen und diese für die Bezahlung unserer Dienstleistung nutzen. Monatlich stehen Ihnen 131 EUR zur Verfügung, um unsere Dienstleistung zu bezahlen. 

Dieser Betrag kann für hauswirtschaftliche oder gärtnerische Unterstützung verbraucht werden. 


Punkt 2:

Budgetplanung für das Jahr 2026

Frau Wichmann und Ihr Büroteam planen regelmäßig die Einsatzzeiten der Mitarbeiter.

Hierbei berücksichtigen wir Ihre  Wünsche oder Ideen, die uns bekannt sind. Bitte bedenken Sie folgende Umstände und geben uns Ihre Planungen frühzeitig bekannt. Zum Beispiel:

Sie planen für 2026 die Nutzung einer Kurzzeitpflege oder den Besuch einer Tagespflege?

Sie möchten gern einen anderen Mitarbeiter, der Sie betreut?

All das hat Einfluss auf unsere Planungen und unsere Stunden. Melden Sie sich also gerne.


Punkt 3:

Pflegeberatung § 37.3 und Pflegeberatung § 7a

Die Pflegeberatung § 37.3 ist regelmäßig erforderlich - bei PG 2 und 3 halbjährlich zwischen Januar & Juni, sowie dann noch einmal zwischen Juli & Dezember. 

Bei Pflegegrad 4 und 5 muss die Beratung sogar quartalsweise erfolgen. Rufen Sie uns gern an, wenn Sie die Beratung durch uns wünschen. 

Wir sind Anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz gem. § 37 Abs. 7 SGB XI.


Punkt 4:

Ihre Ansprüche zur Finanzierung unserer Leistungen:


Pflegegeld 

Pflegegeld erhalten Personen ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Die monatlichen Auszahlungen betragen bei:

Pflegegrad 2:   347 EUR  oder    208,20 EUR  (bei Nutzung der Kombinationspflege für die SeniorenAssistenz)

Pflegegrad 3:   599 EUR  oder    359,40 EUR  (bei Nutzung der Kombinationspflege für die SeniorenAssistenz)

Pflegegrad 4:   800 EUR  oder    480,00 EUR (bei Nutzung der Kombinationspflege für die SeniorenAssistenz)

Pflegegrad 5:   990 EUR  oder   594,00 EUR (bei Nutzung der Kombinationspflege für die SeniorenAssistenz)


Pflegesachleistungen

Wer sich in den eigenen vier Wänden ganz oder teilweise von einem professionellen Pflegedienst pflegen lässt, hat ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegesachleistungen. 

Wenn Sie keinen Pflegedienst im Einsatz haben, können Sie 40 % aus diesen Pflegesachleistungen im Rahmen der Kombinationspflege in Entlastungsleistungen umwandeln und für die Bezahlung unserer Leistungen nutzen.

Pflegegrad 2:        796 EUR 
Pflegegrad 3:    1.497 EUR 
Pflegegrad 4:    1.859 EUR 
Pflegegrad 5:    2.299 EUR 


Gemeinsames Budget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539,00 Euro

Das gemeinsame Budget aus VHP und KZP ist seit dem 01.07.2025 in Kraft.  Die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt.  


Abrechnung & Preise:
Unser Firmenkonzept ist so aufgebaut, dass bei uns immer die Betreuung, Beratung und Begleitung im Vordergrund steht. Deshalb sind Sie bei uns richtig, wenn Sie sich eine Kombination aus Betreuung & Hauswirtschaft (z.B. 50/50) vorstellen können oder nur eine Begleitung wünschen.


Reine Hauswirtschaft bieten wir im Rahmen der Leistungen der Pflegekasse nicht an. So tragen wir auch zur Zufriedenheit unserer Mitarbeiter bei. In der Regel haben Sie eine/n feste/n BetreuerIn an Ihrer Seite. Bei größerem Umfang (ab 10 Stunden im Monat) auch ein Team aus 2 Betreuern. 


Insgesamt stehen Ihnen somit - je nach Pflegegrad - zwischen 3,25 und 24 Stunden pro Monat zur Nutzung zur Verfügung. Lassen Sie sich dazu gern von Frau Wichmann beraten. Wir arbeiten mit allen Pflegekassen zusammen. Eine Direktabrechnung ist mit den meisten Pflegekassen möglich.


HINWEIS:
Sofern Sie uns privat - also über das Budget der Pflegekassen hinaus oder ohne Pflegegrad - buchen, können Sie die Kosten für unsere Dienstleistung i.d.R. als haushaltsnahe Dienstleistung im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen.
Dies gilt auch, wenn Sie als pflegender Angehöriger die Pflegekosten für einen Angehörigen übernehmen. Bis zu 20 Prozent von maximal 20.000 EUR, also 4.000 EUR, lassen sich hier einsparen. Bitte lassen Sie sich hierzu im Vorfeld von Ihrem steuerlichen Berater informieren.


Punkt 5:

Mehr Transparenz für Pflegebedürftige - Fordern Sie Ihr Recht ein!

Auf einmalige Anforderung kann jeder Versicherte eine Übersicht über die genutzten Leistungen jetzt regelmäßig zweimal pro Jahr von seiner Pflegekasse bekommen. 

Die Pflegekasse muss auch die einzelnen abgerechneten Leistungsbestandteile und die Durchschriften der Abrechnungsunterlagen übermitteln, wenn dies gewünscht ist. 

Wir begrüßen das sehr und stehen Ihnen gern bei der Überprüfung dieser Übersichten hilfreich zur Seite.

Gerade in Zeiten von fehlenden Pflegedienstabrechnungen und fremden Abrechnungsdiensten bei den Pflegekassen konnten wir hier schon viele Ungereimtheiten aufklären. 


Ergänzung von unserer Seite:

Wir sind in unserer Abrechnung Ihnen gegenüber schon immer sehr transparent. 

Sie bekommen über unser Kundenportal Monat für Monat Rechnungskopien inklusive der Tätigkeitsberichte unserer Mitarbeiter automatisch und kostenfrei zugestellt und können diese 15 Monate lang abrufen. 


Punkt 6:

Pflegeunterstützungsgeld
Arbeitnehmer haben das Recht, bei einem plötzlich auftretenden Pflegefall in der Familie bis zu 10 Tage der Arbeit fernzubleiben, um die Versorgung zu organisieren. Im Gesetz heißt das "kurzfristige Arbeitsverhinderung". Dafür gibt es als Lohnersatzleistung das Pflegeunterstützungsgeld. In der Regel sind das 90 % des entfallenen Nettolohns.
Die Arbeitsbefreiung und damit das Pflegeunterstützungsgeld kann auch zwischen mehreren Angehörigen aufgeteilt werden, bleibt aber insgesamt auf zehn Tage begrenzt.
Bisher wurde das Pflegeunterstützungsgeld für jeden Pflegebedürftigen nur einmal gezahlt.
Neu im PUEG 2023 ist, dass man es in jedem Kalenderjahr erneut bis zu 10 Tage beanspruchen kann. Voraussetzung ist aber weiterhin, dass eine Situation auftritt, in der akuter Versorgungs- oder Organisationsbedarf besteht.


Punkt 7:

Betrieblicher Pflegelotse - Vereinbarkeit von Pflege & Beruf

Sie sind Unternehmer und kennen das Problem, wenn Mitarbeiter ab und zu von der Arbeit fernbleiben müssen, um die Pflege der Eltern oder Kinder zu organisieren?

Fragen Sie Frau Wichmann nach unserem Angebot eines Betrieblichen Pflegelotsen, der Ihnen und Ihren Mitarbeitern während der Mittagspause mit Rat und Tat zur Seite steht. Gern kommen wir auch in Ihre Firma, schulen Ihre Personalabteilung und entwickeln das Angebot für Ihre Mitarbeiter mit Ihnen gemeinsam.


Punkt 8:

Unser Angebot für Hausarztpraxen:

Sie haben ein kleines Zimmer frei und möchten 1 x im Monat einen besonderen Service in Ihrer Praxis anbieten? 

Gern kommen wir zu Ihnen, führen Kurzberatungen und Pflegegradüberprüfungen für Ihre Patienten durch und nutzen die Wartezeit sinnvoll. 


 
 
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