Wenn Sie finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld erhalten, muss verpflichtend
- bei Pflegegrad 2 oder 3 halbjährlich,
- bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich
ein Beratungsgespräch nach § 37.3. durchgeführt werden.
In dieser Beratung wird festgestellt, ob die Pflege zu Hause sichergestellt ist und die Voraussetzungen für einen weiteren Bezug von Pflegegeld gegeben sind. Zudem erhalten Sie und Ihre Pflegeperson durch diese Beratung Hilfe und Unterstützung.
Auf Wunsch können Sie als Angehöriger auch digital (per Video-Übertragung, z.B. Laptop oder Tablet) an der
Beratung teilnehmen.
Die Kosten für die Beratung übernimmt die Pflegekasse.
Wenden Sie sich gerne für eine Terminvereinbarung bei unserer Pflegefachkraft und zertifizierten Pflegeberaterin nach § 7a SGB:
Pauline Wichmann
Telefon 05242 4129088
Mail pauline.wichmann@sawichmann.de